Tierische Nebenprodukte der Kategorie 2
Verarbeitete Produkte der Kategorie 2 (Category 2 ABP = Animal By-Products) können in Biokraftstoffen oder Biogas verwendet werden. Dabei handelt es sich um Materialien mit mäßigem Risiko, die mit Vorsicht gehandhabt und verarbeitet werden müssen, um die Ausbreitung von Krankheiten und Kontaminationen zu verhindern.
Tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 umfassen Materialien, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind und ein mäßiges Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen. Unser Leitfaden konzentriert sich auf das, was zu den TNP der Kategorie 2 gehört, die richtigen Handhabungs- und Verarbeitungsmethoden und die rechtlichen Rahmenbedingungen, um ihre sichere Entsorgung aufgrund ihres mäßigen Risikos zu gewährleisten.
Was gehört zu TNP der Kategorie 2?
Zur TNP-Kategorie 2 gehören Materialien, die nicht so risikoreich sind wie solche der Kategorie 1, aber dennoch eine sorgfältige Handhabung und Verarbeitung erfordern:
- Mist und Inhalt des Verdauungstraktes: sowie andere ähnliche tierische Abfälle.
- Tote Tiere: Das, was nicht für den menschlichen Verzehr geschlachtet wurde, mit Ausnahme von Materialien der Kategorie 1.
- Produkte, die Rückstände von Tierarzneimitteln enthalten: in Mengen, die die zulässigen Grenzwerte für die Lebensmittelproduktion überschreiten.
- Mit Umweltschadstoffen belastetes Material: z. B. mit Stoffen wie Schwermetallen oder anderen Schadstoffen belastet.
Methoden der Verarbeitung und Handhabung
Bei der Verarbeitung und Handhabung von TNP der Kategorie 2 müssen die Verfahren streng eingehalten werden, um die Sicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten:
Sammlung und Transport
- Spezialcontainer: Materialien der Kategorie 2 müssen in geeigneten, ordnungsgemäß gekennzeichneten Containern gesammelt und transportiert werden.
- Kennzeichnung: Container müssen deutlich als TNP der Kategorie 2 gekennzeichnet sein, um eine versehentliche unsachgemäße Verwendung zu verhindern.
Verarbeitung und Entsorgung
- Ausschmelzen: Tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 dürfen nur in zugelassenen Schmelzbetrieben verarbeitet werden, in denen das Material behandelt wird, um Krankheitserreger und Schadstoffe zu entfernen.
- Kompostierung und Biogasproduktion: Einige Materialien der Kategorie 2 können sicher kompostiert oder zur Herstellung von Biogas verwendet werden.
- Verbrennung: Als alternative Entsorgungsmethode für bestimmte Materialien der Kategorie 2, um deren vollständige Zerstörung sicherzustellen.
Regulierung und Qualitätskontrolle
Die EU hat umfassende Regelungen für den Umgang mit Materialien der Kategorie 2 erlassen:
- Rückverfolgbarkeit: Dies stellt sicher, dass alle Materialien der Kategorie 2 von ihrem Ursprung bis zur endgültigen Entsorgung rückverfolgbar sind.
- Hygienestandards: Es gelten strenge Hygienepraktiken, um eine Kontamination während der Handhabung und Verarbeitung zu verhindern.
- Entsorgungsmethoden: Spezifische Richtlinien für Ausschmelzen, Kompostierung, Biogaserzeugung und Verbrennung, die eine sichere Entsorgung gewährleisten.
- Inspektion und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Regelmäßige Inspektionen und Audits stellen sicher, dass die Anlagen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Auswirkungen auf die Umwelt
Die ordnungsgemäße Verwaltung und Entsorgung von Materialien der Kategorie 2 ist für den Schutz der Umwelt entscheidend. Kontrollierte Verarbeitungsmethoden wie Ausschmelzen, Kompostieren und Biogasproduktion minimieren das Risiko der Übertragung von Krankheiten und Umweltverschmutzung.