Begleitdokument für den Transport tierischer Nebenprodukte
Das Begleitdokument für den Transport tierischer Nebenprodukte gewährleistet die Rückverfolgbarkeit und Sicherheit beim Transport ungenießbarer tierischer Materialien innerhalb der EU und basiert auf einem standardisierten Muster gemäß Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und erfüllt strenge regulatorische Standards.
Ein Begleitdokument für den Transport tierischer Nebenprodukte ist eine notwendige regulatorische Anforderung in der Europäischen Union, um den sicheren und rückverfolgbaren Transport von Materialien zu gewährleisten, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Dieses Dokument ist von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung hoher Standards der Tiergesundheit und der öffentlichen Gesundheit, da es detaillierte Informationen über die transportierten tierischen Nebenprodukte enthält. Benötigen Sie detaillierte Informationen? Wir haben sie für Sie:
Die Hauptelemente des Begleitdokuments
- Identifikationsdaten:
- Versanddatum: Es gibt an, wann die tierischen Nebenprodukte versandt wurden.
- Materialbeschreibung: Detaillierte Beschreibung der tierischen Nebenprodukte, inkl. Kategorisierung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.
- Tierart: Identifizierung der Art, von der die Nebenprodukte stammen, unter Bezugnahme auf die relevanten Regulierungspunkte für Materialien der Kategorie 3.
- Informationen zu Versand und Handhabung:
- Menge: Angegeben in Volumen, Gewicht oder Anzahl der Pakete.
- Herkunfts- und Zielort: Herkunftsort des Materials, Name, Adresse und Genehmigungs-/Registriernummern des Versenders und Empfängers.
- Versandart: Dazu gehören der Fahrzeugtyp und die spezifischen Bedingungen, unter denen die Nebenprodukte transportiert werden, um eine Kontamination zu verhindern und die Sicherheit zu gewährleisten.
- Einhaltung von Sicherheits- und Verarbeitungsstandards:
- Sicherheitsstandards: Bestätigung, dass die Nebenprodukte den Sicherheitsstandards entsprechen, einschließlich aller vor dem Versand durchgeführten Behandlungen (z. B. Erhitzen, Trocknen).
- Nicht für Lebensmittel bestimmt: Sicherstellen, dass die Materialien nicht für Lebensmittel, Futtermittel, organische Düngemittel oder Bodenverbesserer bestimmt sind.
- Verpackungsanforderungen: Einzelheiten zur Verpackung von Nebenprodukten, um ein Auslaufen oder eine Kontamination während des Transports zu verhindern.
Weitere Informationen: Das Begleitdokument muss gemäß Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 ausgefüllt werden, wobei sicherzustellen ist, dass alle transportierten Materialien gemäß den in Kapitel II von Anhang VIII festgelegten Bedingungen ordnungsgemäß mit Farbe und Text gekennzeichnet sind. Das standardisierte Formular sorgt für Konsistenz und Konformität in allen EU-Mitgliedsstaaten. Das Dokument muss in mindestens 3 Kopien ausgefertigt werden: Eine Kopie begleitet die Sendung, eine wird beim Hersteller und eine beim Frachtführer aufbewahrt. (Außerdem verlangen einige Mitgliedstaaten möglicherweise eine Ankunftsbestätigung über das TRACES-System.)