Verordnung (EU) Nr. 142/2011
Sie enthält detaillierte Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Sie gewährleistet Sicherheit und Rückverfolgbarkeit innerhalb der EU.
Verordnung (EU) Nr. 142/2011 ergänzt und liefert die notwendigen detaillierten Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und legt konkrete Maßnahmen fest, um die sichere Handhabung, den Transport, die Verladung und die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, in allen EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Zusammen bilden diese Vorschriften ein umfassendes System für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten, das Sicherheit, Schutz der öffentlichen Gesundheit und maximale Nachhaltigkeit gewährleistet.
Wesentliche Elemente der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 umfassen:
Umfang und Ziele:
- Diese Verordnung beschreibt im Detail die spezifischen Anforderungen und Verfahren zur Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. Ihr Ziel ist es, einen sicheren und effektiven Umgang mit tierischen Nebenprodukten zu gewährleisten, um die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt zu schützen.
Detaillierte Verfahren und Standards:
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Sammlung und Transport: Sie legt die notwendigen Standards für die Sammlung und den Transport tierischer Nebenprodukte fest, einschließlich Anforderungen an Fahrzeuge, Container und Kennzeichnungen zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen.
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Verarbeitungsmethoden: Sie legt zugelassene Verarbeitungsmethoden wie Ausschmelzen, Kompostieren, Biogaserzeugung und Verbrennung fest – zusammen mit den Bedingungen, die jede Methode erfüllen muss, um die Inaktivierung von Krankheitserregern sicherzustellen.
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Gesundheits- und Sicherheitsstandards: Sie legt Kriterien für Hygiene, Biosicherheit und Sicherheit bei der Handhabung und Verarbeitung tierischer Nebenprodukte fest.
Kategorisierung und Identifizierung:
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Sie enthält detaillierte Beschreibungen für die Kategorisierung tierischer Nebenprodukte in Materialien der Kategorien 1, 2 und 3 und gewährleistet so eine einheitliche Klassifizierung in der gesamten EU.
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Sie verpflichtet dazu, Container und Verpackungen entsprechend der darin enthaltenen Materialkategorie ordnungsgemäß und mit dem entsprechenden Farbcode zu kennzeichnen.
Dokumentation und Rückverfolgbarkeit:
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Begleitdokumente: Erfordert die Verwendung standardisierter Begleitdokumente für alle Lieferungen tierischer Nebenprodukte, in denen Art, Herkunft und Verwendungszweck der Materialien aufgeführt sind.
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Gesundheitszeugnisse: Legt fest, unter welchen Umständen Gesundheitszeugnisse ausgestellt und welche Informationen sie enthalten müssen.
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Führung von Aufzeichnungen: Sie führt umfassende Aufzeichnungspflichten ein, um die Rückverfolgbarkeit tierischer Nebenprodukte vom Ursprung bis zur Endverwendung oder Entsorgung sicherzustellen.
Verwendung und Entsorgung:
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Sie klärt die zulässige Verwendung von Folgeprodukten wie Heimtierfutter, organischen Düngemitteln, technischen Produkten und in der Biogasproduktion.
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Sie legt Methoden für die sichere Entsorgung von Hochrisikomaterialien fest, einschließlich Verbrennung und Deponierung. Sie gewährleistet auch den Umweltschutz.