EU-Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 enthält Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und daraus hergestellte Produkte in der EU. Sie gewährleistet Sicherheit und Rückverfolgbarkeit von der Produktion bis zur Entsorgung.
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist die Grundlage des Rechtsrahmens der Evropské unie für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten und Produkten daraus, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Ziel dieser Verordnung ist der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier – sie legt umfassende Hygienevorschriften für die Handhabung, den Transport, die Verarbeitung und die Entsorgung dieser Materialien fest. Zusammen bilden diese Vorschriften einen robusten Rahmen für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten in der EU und gewährleisten Sicherheit, Schutz der öffentlichen Gesundheit und ökologische Nachhaltigkeit.
Wesentliche Elemente der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 umfassen:
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Umfang und Ziele: Die Verordnung gilt für tierische Nebenprodukte und daraus hergestellte Produkte, die vom menschlichen Verzehr ausgeschlossen sind. Ihr Hauptziel ist die Prävention und Minimierung von Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Schutz der Umwelt.
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Kategorisierung tierischer Nebenprodukte:
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Kategorie 1: Materialien mit dem höchsten Risiko, einschließlich spezifizierter Risikomaterialien, Tiere, bei denen der Verdacht besteht, dass sie mit übertragbaren Krankheiten infiziert sind, und Produkte, die Rückstände verbotener Substanzen enthalten.
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Kategorie 2: Materialien mit mittlerem Risiko wie Düngemittel, Inhalte des Verdauungstrakts und Tiere, die nicht durch Schlachtung für den menschlichen Verzehr gestorben sind.
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Kategorie 3: Materialien mit dem geringsten Risiko, einschließlich Teile von Tieren, die getötet wurden und für den menschlichen Verzehr geeignet sind, aber aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
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Anforderungen an die Handhabung und Verarbeitung: Es gelten strenge Richtlinien für die Sammlung, Identifizierung, den Transport und die Lagerung tierischer Nebenprodukte, um eine Kontamination zu verhindern und deren Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Verarbeitungsstandards stellen sicher, dass Materialien so behandelt werden, dass Krankheitserreger effektiv inaktiviert werden, einschließlich Methoden wie Ausschmelzen, Kompostieren, Biogasproduktion und Verbrennung.
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Rückverfolgbarkeit und Dokumentation: Umfassende Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten gewährleisten die Rückverfolgbarkeit tierischer Nebenprodukte vom Ursprung bis zur endgültigen Entsorgung oder Verwendung. Begleitdokumente und Gesundheitsbescheinigungen müssen den Sendungen beiliegen und die Art der Materialien sowie die Einhaltung gesetzlicher Standards detailliert beschreiben.
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Verwendung und Entsorgung: Die Verordnung legt zulässige Verwendungszwecke für Produkte aus tierischen Nebenprodukten fest, beispielsweise für die technische Verwendung, Heimtierfutter, organische Düngemittel und die Biogasproduktion. Sie schreibt auch die sichere Entsorgung von Hochrisikomaterialien durch Methoden vor, die potenzielle Gefahren wirksam beseitigen.