Methode 7 (Verarbeitung von TNP)
Methode 7 zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte umfasst spezifische Behandlungsverfahren, die deren sichere Handhabung und Verwendung gemäß den EU-Vorschriften gewährleisten.
Methode 7 der Verarbeitung tierischer Nebenprodukte (TNP), wie sie in den EU-Vorschriften definiert ist, ist eine universelle Methode, die von den zuständigen Behörden auf der Grundlage der Identifizierung relevanter Risiken und der Fähigkeit der Methode, diese Risiken zu mindern, genehmigt wurde. Sie gewährleistet eine sichere und effiziente Verarbeitung von TNP und passt sich an spezifische Risiken und behördliche Anforderungen an, um die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen.
Technische Details zu Methode 7
- Risikoerkennung und -bewertung: Der Betreiber muss die relevanten Risiken im Eingangsmaterial identifizieren und dessen Herkunft und potenzielle Risiken berücksichtigen. Bei dieser Bewertung wird der Gesundheitszustand der Tiere in dem Mitgliedstaat oder dem spezifischen Gebiet berücksichtigt, in dem die Methode angewendet werden soll.
- Risikominderung: Die Verarbeitungsmethode muss nachweislich ermöglichen, die identifizierten Risiken auf ein Maß zu reduzieren, das keine nennenswerten Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellt. Dazu gehört auch die Sicherstellung der Einhaltung mikrobiologischer Standards für die resultierenden Produkte.
- Mikrobiologische Standards: Die tägliche Probenahme beim Endprodukt über 30 Herstellungstage muss ergeben: Clostridium perfringens kein Befund in 1 g des Produkts bei Proben unmittelbar nach der Behandlung, Salmonellen in 25 g nicht nachweisbar bei Proben während oder unmittelbar nach der Auslagerung, und für Enterobacteriaceae n = 5, c = 2, m = 10, M = 300 in 1 g.
- Kritische Kontrollpunkte: Es müssen kritische Kontrollpunkte festgelegt werden – darunter Parameter wie Partikelgröße, Temperatur, Zeit, Druck und Geschwindigkeit der Rohstoffzufuhr. Diese Parameter müssen überwacht und aufgezeichnet werden, um eine konsistente Verarbeitung sicherzustellen.
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Die zuständige Behörde kann die Anwendung von Methode 7 genehmigen, wenn sie die erforderlichen Sicherheits- und Effektivitätskriterien erfüllt. Aufzeichnungen über die Einhaltung mikrobiologischer Standards und der Spezifikationen kritischer Kontrollpunkte müssen mindestens 2 Jahre lang aufbewahrt werden.
Methode 7 ist kein Rezept, sondern ein Nachweis
Das ist ein Unterschied, den zu verstehen sich lohnt, weil er die ganze Logik der Konformität verändert.
Die Methoden 1 bis 6 sind Verfahrensvorschriften: Sie halten Partikelgröße, Temperatur und Zeit ein, und damit ist die Anforderung erfüllt. Niemand verlangt von Ihnen den Nachweis, dass es funktioniert; den hat der Gesetzgeber bereits erbracht. Methode 7 ist umgekehrt. Sie legt keine festen Parameter fest. Stattdessen sagt sie, dass die zuständige Behörde jedes Verfahren genehmigen kann, für das der Unternehmer nachweist, dass er die Gefährdungen im Ausgangsmaterial kennt und dass seine Methode sie auf ein Niveau begrenzt, das keine wesentlichen Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier birgt.
Dieser Nachweis hat eine konkrete Form und ist anspruchsvoll: 30 Herstellungstage mit täglicher Probenahme und den Grenzwerten, die in den technischen Details oben stehen.
Die Genehmigung ist zudem nicht dauerhaft. Die Behörde setzt sie endgültig oder vorübergehend aus, wenn sie Anhaltspunkte dafür hat, dass sich die Umstände, von denen sie ausgegangen ist, wesentlich geändert haben, also etwa die Tierseuchenlage in der Region.
Praktisch folgt daraus, dass sich Methode 7 weder anfragen noch anbieten lässt wie ein Parameter. Es ist keine Qualität, es ist eine Einzelgenehmigung eines bestimmten Betriebs, und sie ergibt nur zusammen mit der Angabe Sinn, wer sie erteilt hat und wofür.