Methode 7 (Verarbeitung von TNP)
Methode 7 zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte umfasst spezifische Behandlungsverfahren, die deren sichere Handhabung und Verwendung gemäß den EU-Vorschriften gewährleisten.
Methode 7 der Verarbeitung tierischer Nebenprodukte (TNP), wie sie in den EU-Vorschriften definiert ist, ist eine universelle Methode, die von den zuständigen Behörden auf der Grundlage der Identifizierung relevanter Risiken und der Fähigkeit der Methode, diese Risiken zu mindern, genehmigt wurde. Sie gewährleistet eine sichere und effiziente Verarbeitung von TNP und passt sich an spezifische Risiken und behördliche Anforderungen an, um die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen.
Technische Details zu Methode 7
- Risikoerkennung und -bewertung: Der Betreiber muss die relevanten Risiken im Eingangsmaterial identifizieren und dessen Herkunft und potenzielle Risiken berücksichtigen. Bei dieser Bewertung wird der Gesundheitszustand der Tiere in dem Mitgliedstaat oder dem spezifischen Gebiet berücksichtigt, in dem die Methode angewendet werden soll.
- Risikominderung: Die Verarbeitungsmethode muss nachweislich ermöglichen, die identifizierten Risiken auf ein Maß zu reduzieren, das keine nennenswerten Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellt. Dazu gehört auch die Sicherstellung der Einhaltung mikrobiologischer Standards für die resultierenden Produkte.
- Mikrobiologische Standards: Tägliche Probenahmen über 30 Produktionstage müssen sicherstellen, dass 1 Gramm des Produkts kein Clostridium perfringens, 25 Gramm des Produkts keine Salmonella und akzeptable Mengen an Enterobacteriaceae enthalten.
- Kritische Kontrollpunkte: Es müssen kritische Kontrollpunkte festgelegt werden – darunter Parameter wie Partikelgröße, Temperatur, Zeit, Druck und Geschwindigkeit der Rohstoffzufuhr. Diese Parameter müssen überwacht und aufgezeichnet werden, um eine konsistente Verarbeitung sicherzustellen.
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Die zuständige Behörde kann die Anwendung von Methode 7 genehmigen, wenn sie die erforderlichen Sicherheits- und Effektivitätskriterien erfüllt. Aufzeichnungen über die Einhaltung mikrobiologischer Standards und der Spezifikationen kritischer Kontrollpunkte müssen mindestens 2 Jahre lang aufbewahrt werden.