Methode 6 (Verarbeitung von TNP)
Methode 6 zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte umfasst spezifische Verfahren zu deren Behandlung – insbesondere von Wassertieren, um deren sichere Handhabung und Verwendung gemäß den EU-Vorschriften zu gewährleisten.
Die Methode 6 zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte (TNP), wie sie in den EU-Vorschriften definiert ist, ist von entscheidender Bedeutung für die Behandlung von Nebenprodukten der Kategorie 3, die von Wassertieren oder wirbellosen Wassertieren stammen. Diese Methode gewährleistet eine sichere und wirksame Behandlung von TNP, minimiert Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und entspricht den strengen EU-Vorschriften.
Technische Details zu Methode 6
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Reduzierung der Partikelgröße: Tierische Nebenprodukte müssen je nach angewandter Warmverarbeitung auf eine Partikelgröße von höchstens 50 bzw. 30 mm zerkleinert werden. Nach der Zerkleinerung müssen die Nebenprodukte mit Ameisensäure vermischt werden, um den pH-Wert zu senken und bei 4 oder niedriger zu halten. Die Mischung muss vor der weiteren Behandlung mindestens 24 Stunden gelagert werden.
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Warmverarbeitung: Die Mischung muss dann erhitzt werden auf:
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eine Kerntemperatur von mindestens 90 °C für mindestens 60 Minuten oder
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eine Kerntemperatur von mindestens 70 °C für mindestens 60 Minuten.
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Bei Verwendung eines kontinuierlichen Durchflusssystems muss der Fortschritt des Produkts durch den Wärmekonvektor durch mechanische Befehle gesteuert werden, die seine Verschiebung begrenzen und eine ausreichende Dauer und Temperatur des Zyklus gewährleisten.
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Systeme zur chargenweisen oder kontinuierlichen Verarbeitung: Die Verarbeitung kann in Systemen zur chargenweisen oder kontinuierlichen Verarbeitung erfolgen, was Flexibilität im Betrieb ermöglicht.
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Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Die Einhaltung dieser Verarbeitungsstandards stellt sicher, dass die behandelten TNP für die anschließende Verwendung sicher sind. Bei Material der Kategorie 3 von Wassertieren und wirbellosen Wassertieren gehören dazu auch Futtermittel für die Aquakultur. Daneben bleiben die Energiegewinnung, die Düngemittelherstellung und andere technische Anwendungen bestehen.
Zwei Ausnahmen, die nur Methode 6 hat
Sie ist die einzige, die die Vorschrift beim Rohstoff einschränkt. Schon im Namen der Methode steht, dass sie für Nebenprodukte der Kategorie 3 gilt, die nur von Wassertieren oder wirbellosen Wasserlebewesen stammen. Bei Material von Landtieren wird sie also nicht angewendet; die übrigen sechs Methoden sind so nicht gebunden.
Sie ist die einzige, die chemisch arbeitet. Die Methoden 1 bis 5 sind rein thermische Verfahren. Methode 6 mischt das Material vor dem Erhitzen mit Ameisensäure, sodass der pH-Wert auf 4,0 oder niedriger sinkt, und lagert es in diesem Zustand mindestens 24 Stunden. Erst danach kommt die Hitze. Dass es sich um ein besonderes Regime handelt, bestätigt eine andere Stelle der Vorschrift: Wenn die Behörde eine chemische Behandlung genehmigt, zählt die erreichte Anpassung des pH-Werts zu den kritischen Kontrollpunkten.
Die eigentliche Erhitzung hat dann zwei Varianten, und zwischen ihnen besteht ein Tausch: entweder Zerkleinerung auf 50 mm und 90 °C oder feinere Zerkleinerung auf 30 mm und 70 °C, beides für 60 Minuten. Feineres Mahlen kauft also eine um 20 °C niedrigere Temperatur, was derselben Logik folgt wie bei den übrigen Methoden, nur anders eingestellt.